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Online Petition: Ausnahmen zum Sonntagsfahrverbot für Oldtimer

Published in fusselblog.de

Auch wenn es viele nicht wahr haben wollen: Das Sonntagsfahrverbot für LKWs über 7,5 to trifft auch viele Oldtimerfahrer. Und damit meine ich nicht nur die Freunde historischer LKWs. Oldtimertreffen finden meist am Wochenende statt und einige trailern ihre Fahrzeuge aus diversen Gründen. Und nicht selten ist das Zugfahrzeug ein als LKW zugelassener Transporter. Und egal, wie schwer das Gespann ist - wenn das Zugfahrzeug eine LKW Zulassung hat, dann gelten die Regelungen für LKWs über 7,5 to, also auch das Sonntagsfahrverbot. Das gilt z.B. auch für den VW Bus mit LKW Zulassung und Caravan am Haken - oder wenn ich an meinen Leichenwagen den Bestattungsanhänger kupple. Rein nach dem Gesetz dürfen diese Gespanne erst ab 22 Uhr sonntags auf die Piste. Sonst kann es teuer werden.

Einige Bundesländer haben interne Anweisungen, da eine Ausnahme zu machen, eine bundeseinheitliche Richtlinie gibt es aber nicht.

Gut, dass wir in einer Demokratie leben. In einer Petition an den deutschen Bundestag wird eine einheitliche Ausnahmeregelung gefordert. Und auch wenn es Euch vielleicht aktuell selbst nicht betrifft: Demokratie lebt vom Mitmachen. Schon alleine den anderen Oldtimerliebhabern zuliebe. Und wer weiß, vielleicht müsst auch Ihr irgendwann einmal sonntags einen Oldtimer trailern und bekommt nur ein als LKW zugelassenes Auto als Zugfahrzeug zur Verfügung gestellt.

Ich habe die Petition bereits online gezeichnet.

Original: Fusselblog - KLEs Schrauberblog

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