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Neues von der VW Abmahnfront

Published in fusselblog.de

Der Fall Doppelwobber kontra VW scheint geklärt, der große Aufreger ist verschwunden und so langsam verschwindet das Thema Abmahnungen aus Richtung Wolfsburg aus dem Bewußtsein. Gibt wieder andere Themen, die die Medien beschäftigen. Aber immerhin 2 der Magazine, die mir vorliegen, haben einen Artikel darüber veröffentlicht:



Zum einen die AutoBILD (Heft 47/2012, Seite 88) zum anderen die Oldtimer Markt (Heft 12/2012, Seite 8).

In der AutoBILD bringt David Zwandlo auch andere Beispiele mit Bildern neben dem Doppelwobber Fall, wie z.B. die Tassen mit stilisierten VW Bussen von Olaf Kuntze, die zeigen, wie lächerlich die Geschichte eigentlich ist. Der Bericht ist online zu lesen:

www.autobild.de/artikel/vw-markenverletzungen-3725744.html


Kein Einzelfall, wie z.B. dieser Artikel bei Internet-Rostock.de beweist:
www.internetrecht-rostock.de/vw-abmahnung.htm


Der kleine Artikel in der Oldtimer Markt stammt aus der Feder von Matti Alex Bohm, der als einer der ursprünglichen Macher des Abgefahren Magazins zur Oldtimer Markt kam. Am Rande die Info: Das Abgefahren Magazin wird es zukünftig nicht mehr geben. Gibt wohl Ärger wegen des Namens, das Magazin firmiert um in MOTOR77.

Reaktionen aus Wolfsburg: Keine. Also bisher ist nichts an die Öffentlichkeit gedrungen, ob dieser imageschädigende Abmahnwahn endlich noch mal auch personelle Konsequenzen hatte. Die Wirtschaft ist eben nicht die Politik, wo selbst Fehltritte, die garnichts mit dem Job zu tun haben, Politiker gezwungen haben, ihren Hut zu nehmen. Anfragen auf der Facebook Seite von VW werden mit einer Standardantwort abgefrühstückt - wenn überhaupt eine Antwort kommt. Die Facebook Plattform hat sich aber als gute Kommunikationsplattform zu dem Thema entwickelt.

Über dieses Medium wurde mir auch ein fast schon amüsanter Mailwechsel zugespielt eines Käferfans, der Anfang 2011 verunsichert sich VW wand. Gegenstand der Diskussion war dieser Zettel, den ich "kastriert" habe, um nicht auch noch eine Abmahnung zu bekommen:

Fahrzeugbeschreibung

Damit man es versteht: Oben links war das VW Zeichen zu sehen, im Hintergrund ein historisches Bild vom Volkswagenwerk mit einer Reihe VW Käfer und unten war eine Reihe mit der Entwicklung des KDF-Zeichens bis hin zum aktuellen VW Logo zu sehen.

Mail 1 an VW:

Hallo Hr. XXX,

Ihre Kontaktdaten habe ich telefonisch über die VW Rechtsabteilung von Hr. XXX bekommen. Wir sind eine kleine Interessengemeinschaft von Luftgekühlten VW`s (derzeit 4 Fahrzeuge) und haben uns überlegt eine Art Steckbrief zu entwerfen wo alle Daten des gezeigten Fahrzeuges aufgelistet sind.

Diesen Steckbrief möchten wir gerne grafisch ein wenig aufwerten. Ein Muster habe ich dieser Mail beigefügt.

Dieses Muster dient derzeit nur als eine von mehreren Möglichkeiten und wurde noch nicht öffentlich zum Einsatz gebracht.

In letzter Zeit haben wir vermehrt im Internet gelesen, daß, angeblich, Personen und Clubs von VW abgemahnt wurden, die in irgendwelcher Weise das VW Zeichen in Wappen Aufklebern etc. nutzen.

Da wir eine nichtkommerzielle Gemeinschaft sind und auch bleiben wollen und uns diese Nachrichten natürlich verunsichern würden wir uns gerne vorher absichern ob wir diesen Steckbrief so oder so ähnlich nutzen dürfen.

Über eine Information und ggf. Änderungen die wir vornehmen müssen bevor wir diesen einsetzen, würden wir uns sehr freuen


Die erste Antwort Mail von VW:

Hallo XXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Da unsere Abteilung zuständig für das Volkswagen Lizenzmanagement im Bereich Merchandising ist, hätten wir von Ihnen gerne noch einige Auskünfte:

Worum handelt es sich bei diesem Steckbrief?
Wo und wie soll er eingesetzt werden?
Handelt es sich dabei ausschließlich um einen Publikationsinhalt?
Wird es davon Merchandise Artikel geben (z.B. T-Shirts, Schlüsselanhänger etc.)?


Bitte senden Sie mir zu diesen Fragen Ihre Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen


Der Käferfahrer antwortete:

Hallo Hr. xxx,

Danke für die Bearbeitung unserer Anfrage

Anbei die fehlenden Informationen. zu 1.) Der Steckbrief beschreibt jeweils das zugehörige Fahrzeug (Fahrzeuge aus unserer Interessensgemeinschaft)
zu 2.) Wir möchten die Steckbriefe bei Treffen in den jeweiligen Fahrzeugen aushängen
zu 3.) Ja, er soll nur für Informationen für Publikumsverkehr dienen.
zu 4.) Nein. Keine Merchandise Artikel.

Kurz gesagt. Fahrzeugaushänge um in die Fahrzeuge zu hängen zum Durchlesen für Besucher auf Treffen. Pro Fahrzeug ein Steckbrief zum Aushängen

MfG


Daraufhin bekam er einen Anruf und hat nochmals deutlich gemacht, daß die Teile wirklich nur auf Treffen in die Fahrzeuge gehängt werden. Nicht mehr und nicht weniger

Anschließend die Abschlußmail von VW:

Hallo XXX,

vielen Dank für das freundliche Gespräch.

Wir bitten Sie, das Volkswagen Logo und die "historische Reihe" von Volkswagen Logo auf diesem Steckbrief wegzulassen. Ebenso bitten wir, das Hintergrundmotiv nicht für den Steckbrief zu verwenden, da hier neben eventuell bestehenden Rechten der Volkswagen AG auch Rechte Dritter verletzt werden könnten.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen


Ums noch einmal zusammenzufassen: Private Käferfahrer dürfen keinen Zettel in ihr Auto hängen, auf dem das VW Logo abgebildet ist, auch wenn absolut null kommerzieller Gedanke dahinter ist. Gut, ich vermute mal, das wäre nicht abgemahnt worden, hätte man es ohne zu fragen einfach gemacht. Erinnert mich an die Anfrage von Brösel, der Porsche gefragt hat, ob er en Red Porsche Killer so nennen darf und sinngemäß die Antwort bekommen hat "Warum haben Sie uns nur gefragt? Wir hätten nichts gemacht, aber wenn sie fragen, müssen wir es leider untersagen". Aber nach der derzeitigen Lage bin ich mir nicht mehr sicher, ob nicht irgendwann die Rechtsabteilung von VW mit Abmahnvordrucken über die Gelände von VW- und Tuningtreffen spaziert.

Deshalb bitte: Solange in Wolfsburg nicht entsprechende (Personal-)Entscheidungen getroffen werden, darf dieses Thema nicht aus dem öffentlichen Bewußtsein verschwinden, sonst dürfen wir uns nicht wundern, wenn die Bundesregierung irgendwann ein Abmahnschreiben wegen dem Begriff "VOLKStrauertag" bekommt...

Eine ganz weiße Weste bei Urheberrechten hat VW übrigens auch nicht, wie MARKENRADAR.COM aufdeckt. Bewußt oder unbewußt - der Claim "Das Auto." ist geklaut - bezeichnenderweise vom Konkurrenten Opel.

Opel Kadett. Das Auto.

Ende der 60er Jahre warb der Rüsselsheimer Konzern mit "Opel Kadett. Das Auto.". Ob Opel VW dafür wohl eine Abmahnung geschickt hat?

Original: Fusselblog - KLEs Schrauberblog

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