Vorbereitungen fürs Rust´n´Roll - Sonntagsfahrverbot
Heute Abend fahre ich los: Rust´n´Roll steht auf dem Programm. Ich werde da einen Verkaufsstand haben. Nur was nimmt man da mit? Rattenfahrer? Geben die Geld aus? Da heißt es, etwas Abgefahreneres mitzunehmen. Sowas, was bei "normalen" Oldtimermärkten nicht geht. Und auch ne Gelegenheit, den Fundus etwas zu verkleinern. Ich kann diese ganzen Teile, die ich gesammelt habe, nie verbauen. So habe ich z.B. meine Notrufsäule mal auf den Dachgepäckträger der Westfalia Leiche geschnallt.
Die Junx dekorieren ja ihren Dachgepäckträger mit allem möglichen Scheißdreck. Für Außenstehende: Man nennt das in Fachkreisen "Dachgarten". Ich bin mir sicher, ne Notrufsäule hat bisher keiner drauf. Und für den abgefahrensten Dachgarten gibt es auf dem Treffen sogar einen Pokal.
In der Werkstatthölle gab es fette Beute, mehrere Sätze originaler 80er Jahre Zusatzbremsleuchten, alte Kisten, Anzeigetafeln für die Fahrtziele aus Linienbussen etc. Wenn sowas auf dem Rust´n´Roll keinen Abnehmer findet - wo dann?
Fahren werde ich übrigens mit dem Pirat als Zugfahrzeug. U.a. wegen dem Sonntagsfahrverbot. Die Stricher Leiche ist laut Papieren leider ein LKW und kein Sonder KFZ Bestattungswagen mehr. Und LKW, egal, wie schwer, dürfen mit Anhänger Sonntag nicht fahren. Es gibt aber Ausnahmen. NRW regelt das so:
Das sagt aus, daß es offenbar in NRW eine Ausnahmeregelung vom Sonntagsfahrverbot für LKWs unter 3,5to mit Anhänger gibt, wenn die Fahrten gewissen Voraussetzungen entsprechen.
Für Wohnanhänger, die von LKWs gezogen werden, habe ich folgende Liste gefunden - es geht noch in anderen Bundesländern, aber nicht in allen.
Da ich am Wochenende aber durch Rheinland Pfalz, Hessen, Bayern und Thüringen komme, habe ich schlechte Karten. Aber für andere Gelegenheiten ist der NRW Erlaß nützlich: Wenn wir Techno Classica machen, dürfen wir mit nem LKW nen Hänger nach dem Abbau am Sonntag schon vor 22 Uhr sonntags legal durch NRW ziehen...
Original: Fusselblog