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Und ewig wiehert der Amtsschimmel

Published in fusselblog.de

Ich war gestern bei der Zulassungsstelle in Mainz.

Ich hatte diesmal vorher online einen Termin ausgemacht. Verkürzt die Wartezeit doch um einiges, auch wenn ich Samstag den Termin gemacht hatte und Donnerstag der erste freie Termin war. Ein Punkt war der Nachtrag der Eintragungen in den Schein. Das war kein Thema.

Auf der Seite 2 ist noch viel Platz. Ich hab es noch nie auf eine Seite 3 gebracht. Herausforderung angenommen 😉

Ein weiterer Punkt war: Ich wollte beim Prolo ein leicht schmaleres Kennzeichen vorne abstempeln lassen. Obwohl dazu nichts in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) steht: Die Mainzer Zulassungsstelle stempelt keine Engschrift mehr. Also habe ich mich erkundigt, welches die Minimalbreite für zweizeilige Kennzeichen ist ohne Engschrift mit 2 Buchstaben und 3 Ziffern. Das sind 295mm. Also ein dementsprechendes Kennzeichen anfertigen lassen.

Die Mitarbeiterin am Schalter hatte das noch nie und zog Kollegen zur Hilfe heran. Es waren teilweise vier(!) Kollegen gleichzeitig am Recherchieren. Erste Argument: Das ginge nicht, das wäre Engschrift. Ernsthaft? Ist es nicht. Ich wurde unentspannt. Um Fassung gerungen. Sie können nachmessen, die Schilderaufeinander legen etc.

Nächstes Argument: Da muss ein Mindestabstand zwischen Rand und Buchstaben sein. Wie viel? Hat der Mitarbeiter nirgends gefunden. Angeblich fand er aber in der FZV die Angabe, dass ein zweizeiliges Kennzeichen 340mm Breite haben muss und ein einzeiliges 520mm. Dass es genug kürzere einzeilige gäbe – nein, das könne nicht sein.

Resultat nach einer Dreiviertelstunde am Schalter: Eintragungen im Schein, 295mm Kennzeichen nicht gestempelt.

Das wollte ich nicht auf mir sitzen lassen. Also habe ich die FZV im Internet durchstöbert. Die optische Ausführung ist in Anlage 4 geregelt. Einmal abgesehen davon, dass dort die Engschrift ganz offiziell geführt wird als zulässige Schrift, was steht da zu der Breite des zweizeiligen Kennzeichens?

Da steht nichts von einer absoluten Breite, sondern ein Größtmaß der Breite. Bedeutet, wenn die anderen Maße eingehalten werden, kann das Kennzeichen auch schmäler ausfallen. Der Abstand der Buchstaben zum Rand, der mir angekreidet wurde beträgt übrigens min. 8mm

Ich würde es Punktlandung nennen.

Also die Zulassungsstelle angerufen. Sie hatten noch offen, es wäre also theoretisch möglich gewesen, das gestern noch zu stempeln. „Das muss die Zulassungsstellenleiterin entscheiden. Die ist heute nicht im Haus“. Muss ich dazu jetzt noch etwas schreiben? Ich habe jetzt mein Anliegen per E-Mail vorgetragen. Mal sehen, wie sie antworten. Ich kann heute nicht zur Zulassungsstelle, ich erwarte wichtige Pakete. Man munkelt, Montag sei Heiligabend und Weihnachten lass ich mir nicht durch die Zulassungsstelle verderben.

Der Beitrag Und ewig wiehert der Amtsschimmel erschien zuerst auf Fusselblog - der Schrauberblog von KLE.

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