Ausnahme bei Fahrverbot in Niedersachsen.
An dieser Stelle zitiere ich einfach mal den Newsletter, den übrigens jeder Altautopilot längst bekommen sollte:
Niedersachsens Umweltministerium betätigt der Initiative Kulturgut Mobilität gegenüber Ausnahme bei Fahrverboten!
Dass eine geeinte Szene doch etwas bewirken kann und der Weg der Initiative Kulturgut Mobilität, die Probleme durch die Betroffenen selbst anzugehen und der Politik die Einigkeit der Szene durch gemeinsame medienwirksame Aktionen zu demonstrieren, bestätigt sich als richtig.
Seit gestern liegt der Initiative Kulturgut Mobilität ein Antwortschreiben des niedersächsischen Umweltministeriums vor, aus dem ich hier zitieren möchte:
„Die Problematik des Betriebes von historischen Fahrzeugen innerhalb von Umweltzonen ist bereits mehrfach an mich herangetragen worden. Mit der Kennzeichnungsverordnung, die die Definition von Fahrverboten erst möglich macht, wird m.E. nur der Rahmen für die Kennzeichnung von Umweltzonen vorgegeben, die inhaltliche Ausgestaltung hat sich dabei an §47 Abs. 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz zu orientieren, wie z.B. Verursacheranteil und Verhältnismäßigkeit.
In Niedersachsen wird in Anbetracht des geringen Beitrags der historischen Fahrzeuge zu der Luftschadstoffbelastung im Straßenverkehr wie folgt vorgegangen werden: Wenn in einer Stadt eine Umweltzone eingerichtet wird, sind historische Fahrzeuge generell von einem Fahrverbot ausgenommen.“
Ein solcher Erfolg zeigt, dass all die Briefe, die Protestaktionen aber auch die inhaltlich sachliche Informationskampagne der Initiative „Kulturgut Mobilität“, aber besonders der Gleichklang und die Bemühungen in der ganzen Szene, zu Erfolgen führen."
Das ich persönlich diese Initiative für sehr unterstützenswert halte, habe ich bereits des öfteren bekannt kund getan. Wenn Du also noch immer nicht weißt, was das Ganze soll, dann unbedingt schlau machen!
Link -> Initiative Kulturgut Mobilität